« May 2012 »
Mo Tu We Th Fr So Su
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31
virtuální prohlídka
Pěší zóna Cheb on Facebook

Press news - Zur Beachtung für die Unternehmer, die auf der Fußgängerzone ansässig sind

Zur Beachtung für die Unternehmer, die auf der Fußgängerzone ansässig sind

Im Zusammenhang mit der Renovierung der Fußgängerzone und ihrem folgend neuen Aussehen (im Abschnitt - Strasse Evropská  bis zum Marktplatz Krále Jiřího z Poděbrad incl. anliegenden Kommunikationen, welche die Fußgängerzone bilden) beschloss die Stadt, dass diese Flächen nicht mehr zu Zwecken Werbungsständeraufstellung, die s.g. „A-buchstabeständer" verwendet werden können.
Aufstellung von diesen Werbungsständern wird also in dieser Lokalität nicht mehr genehmigt. Nach der Renovierungsbeendigung werden auf der Fußgängerzone vorübergehend lediglich diejenigen Werbeständer aufgestellt, deren Aufstellung schon früher genehmigt worden ist, und das Termin für die Beendigung der Genehmigung durch die Entscheidung fest gegeben ist.  Nach Fristablauf (Terminsablauf) werden sie auch nicht mehr genehmigt. In diesem Zusammenhang machen wir diejenigen, die an den Werbeständern interessiert sind, darauf aufmerksam, dass sie für die Sichtbarkeit von ihren Betriebsstätten eine andere geeignete Form wählen müssen. Wichtige Änderung im Rahmen der Werbeständerverwendung betrifft auch das Stadtdenkmalschutzgebiet. Hier werden die s.g. „A-buchstabeständer" neu nur für die Dauer eines Jahres genehmigt. Die Stadt beabsichtigt nämlich den Blickfängern im Stadtzentrum eine einheitliche Form von Aushängetafeln zu erteilen.    Die nächste, mit der Renovierung zusammenhängende Änderung betrifft die, so genanten Biergarten.  Auf der Fußgängerzone werden sie neu nicht mehr in Form einer geschlossenen Konstruktion, mit Fußboden von allen möglichen Arten genehmigt, sondern lediglich als ein, durch eine übertragbare bildende Raumeinheit, also durch Tische, Stühle, Sonnenschirme, ggf. Markisen, welche direkt auf der Pflasterung untergebracht werden, was ja ermöglicht, dass sie einfach beseitigt und direkt außerhalb der Fußgängerzone für die Zeit gelagert werden können, für die sie nicht in Verwendung genommen werden.   Ähnlich wie im Falle von Werbeständern, werden sie auf der Fußgängerzone in der gegenwärtigen Konstruktionsform vorübergehend nur die Biergarten installiert, die schon früher genehmigt worden sind und das Termin für die Beendigung der Genehmigung durch die Entscheidung fest gegeben ist. Nach Ablauf des gegebenen Termins (nach Fristablauf)wird ferner so ein Typ von Biergarten nicht mehr genehmigt. Gleicher Umfang der Biergartenausführung wird auch in dem Denkmalschutzgebiet  bevorzugt. Die Biergarten werden hier für die Dauer eines Jahres genehmigt. Falls Interesse an einer längeren Genehmigungsdauer besteht kann die  Installierung für das kommende Jahr neu beantragt werden.

Straßenwirtschafts- und Verkehrs- und Vermögensrechtszweige

back

_TOP print